Pflegegeld – Klage

PFLEGEGELD-KLAGE – JA oder NEIN?

Wird ein Pflegegeldantrag abgelehnt, oder wird eine bereits zuerkannte Pflegestufe wieder entzogen, dann stellt sich die Frage: “Den negativen Bescheid hinnehmen, oder dagegen klagen?”

Ein abschlägiger Pflegegeld-Bescheid bedeutet:

  • Jeden Monat Verlust eines 3stelligen €-Betrages an Pflegegeld
  • 3 Monate Bedenkzeit für die Klage
  • Anschließend 12 Monate Sperre für einen neuerlichen Pflegegeld-Antrag 

Jetzt heißt es richtig entscheiden.

Gegen die Klage spricht: Während des Gerichtsverfahrens kann kein neuer Antrag gestellt werden. Die Klage zurückziehen zu müssen, oder ein negatives Urteil bekommen, jeweils gefolgt von einer Sperrfrist, kann ja auch passieren. Eine Klage ist für manche mit Stress und Aufregung verbunden. Eine Klage ist im Pflegegeld-Akt vermerkt und könnte in Zukunft negative Auswirkungen haben.

Für die Klage spricht: mehr als 50% der Pflegegeldkla­gen haben bei Gericht eine höhere Einstufung bekommen als zuvor im Bescheid. Die Klage ist kostenlos und es besteht keine Anwaltspflicht.

Das BM f. Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz informiert hier.

Unser eBook “PFLEGEGELD-KLAGE mit guten Chancen auf Erfolg” liefert um nur € 39,90 notwendiges Wissen für die richtige Entscheidung. Du siehst darin, wie Du die Klage selbst – ohne Anwalt – einbringst. Das e-Book jetzt kaufen.

Du kannst aber auch einen einfacheren, sichereren, viel rascheren Weg und vor allem den Weg ohne Kompromiss nehmen:

  • Möchtest Du wissen, ob objektiv eine realistische Chance auf Erfolg besteht? Oder
  • möchtest Du auf alle Fälle klagen, Du suchst dabei aber Unterstützung? Oder
  • möchtest Du wissen, warum Deine Klage Erfolgs-Chancen hat oder warum nicht? Oder
  • möchtest Du hören, wie der/die Anspruchsberechtigte eine höhere Stufe (als im aktuellen Bescheid) bekommen kann?

Dann empfehle ich Dir 

INDIVIDUELLE BERATUNG VOR DER KLAGE

Kompetente Hilfe und objektive Einschätzung der Erfolgs-Chance bekommst Du vom Experten vor der Klage. Beratung bezahlst Du nur einmal, aber Pflegegeld bekommt man, versäumt man, oder verliert man Monat für Monat.

1/2-stündige Beratung
In der 1/2-stündigen Beratung erfährst Du, ob die Klage Chancen auf Erfolg hat, oder ob Du Dir womöglich nur falsche Hoffnungen machst – mit allen Nachteilen einer Klage. Das kann ich aufgrund Analyse der angeklickten Antworten und eventuell einiger Zusatzfragen einschätzen. 

1-stündige Beratung
Willst Du mit mir länger über das Ergebnis meiner Analyse sprechen, oder weißt Du, dass Du spezielle Fragen stellen willst, oder möchtest Du, dass ich bis zu drei Unterlagen prüfe, haben wir dazu in der 1-stündigen Beratung Zeit. Beachte aber, dass die Analyse der Antworten auch bei 1-stündiger Beratung ergeben kann: „jetzt besser nicht klagen“. 

Gehst Du danach den Weg alleine, weil Du vielleicht zu den 50 % gehörst, die bei Gericht eine höhere Pflegestufe zugesprochen bekommen als im Bescheid, oder weil Du auf alle Fälle klagen willst, achte zumindest auf die Klags-Frist. 

UNTERSTÜTZUNG BEI DER KLAGE

Bei positiven Aussichten auf Erfolg, aber auch wenn Du sonst klagen möchtest, unterstütze ich Dich bei der Klage. Dafür sind Unterlagen zu prüfen, die ich in der vorigen Beratung bekannt gegeben habe. 

1-stündige Beratung auf dem Weg zur Klage (€250,-)

  • Ich analysiere die neuen Antworten im Vergleich zu jenen der vorangegangenen Beratung.
  • Ich bespreche das Ergebnis der geprüften Unterlagen.
  • Ich empfehle was in die Klage aufzunehmen ist.
  • Ich beantworte Deine Fragen.
  • Du bekommst das Formular einer Musterklage, das Du nur mehr ausfüllen und absenden musst.

Du kannst natürlich auch ohne meine Unterstüzung klagen: Aber je höher die angestrebte Pflegestufe ist, desto eher wird eine Klage nur dann Erfolg haben wenn:

  1. Das Einstufungsgutachten rechtlich und medizinisch fehlerhaft war, und
  2. wenn auf diese/n Fehler schon in der Klage hingewiesen wird.

Bei Gericht beginnt zwar ein ganz neues Einstufungsverfahren. Erfahrungsgemäß ist die Wahrscheinlichkeit aber hoch, dass Gerichtssachverständige Fehler wiederholen bzw. übernehmen, die ErstgutachterInnen gemacht haben, wenn auf solche Fehler nicht schon in der Klage ausdrücklich hingewiesen wird. Und dann wird die Klage erfolglos bleiben.

UNTERSTÜTZUNG WÄHREND DES GERICHTSVERFAHRENS

1-stündige Beratung während des Gerichtsverfahrens (€ 250,–) nur nach Unterstützung bei der Klage 

In ein laufendes Verfahren einzusteigen ist aufwendig. Jetzt prüfe ich auch das Gutachten des/der GerichtsgutachterIn und Du erfährst welche Fragen man der/m Gerichts-Sachverständigen stellen sollte. (Vorbereitung für Gutachtenserörterung im Gerichtsverfahren.)
Ich vertrete nicht vor Gericht.

Den Preis für Unterstützung beim Erstellen einer schriftlichen Stellungnahme teile ich auf Anfrage mit. Er richtet sich nach dem Stundenaufwand. 

WENN DIE ENTSCHEIDUNG ÜBER EINE KLAGE ANSTEHT

Pflegegeld-Beratung und Unterstützung vor der Klage sparen Zeit, Nerven und Anwaltskosten – Du verzichtest aber trotzdem nicht auf das, was Euch zusteht.

Dr. Wilhelm Margula

Hier bei pflegestufen.at kannst Du nach jeder Berechnung Beratung speziell für Deinen Fall buchen. (Preise siehe hier.)

Über Privatgutachten (nach BPGG) liest Du hier …

Das sagen unsere Kunden

Herr W.K. schreibt:

Toll gemacht, Großartiger Service!

Frau A. P. schreibt am 24.6.24

Ich danke für das angenehme Telefonat. Sie konnten mir in aller Kürze die wesentlichen Punkte, die bei der Beurteilung der Pflegestufe eine Rolle spielen, anschaulich und verständlich erklären. Danke für die tolle Unterstützung.

Frau R.-B. schreibt (nach ½stündiger, telefonischer Beratung)

Danke für die gute Beratung – ich habe die Pflegestufe 1 bewilligt bekommen! Das E-Book finde ich hilfreich – insbesondere der Hinweis auf die „no-goes“!

Frau N.P. schreibt nach ½ stündiger Beratung am 1.8.23

Wegen einer chronischen Erkrankung benötige ich Unterstützung und Hilfen im täglichen Leben. Deshalb versuche ich schon seit Jahren Pflegegeld zu bekommen, aber ich werde immer wieder abgelehnt.

Diesmal hat mir der Verein - der mich bisher in Pflegegeldangelegenheiten beraten hat - empfohlen, mich an Dr. Margula zu wenden

Das Gespräch verlief effizient, strukturiert und gut verständlich. Dr. Margula gab mir zu jeder Frage des Rechners bzw. zu meinen Antworten Anmerkungen, die ich mitschreiben konnte.

Jetzt verstehe ich, warum ich bisher immer abgelehnt wurde. Dr. Margula hat mir erklärt warum er empfiehlt, jetzt nicht zu klagen. Er hat mir den Weg gezeigt wie ich doch Pflegegeld bekommen werde, weil es mir gebührt.

Frau S.D. schreibt am 5.3.24

Vielen Dank für die sehr informative Beratung. Die Erklärungen und Hinweise fanden wir sehr hilfreich.

Danke auch für die Offenheit und Einfühlsamkeit im Gespräch selbst.

Frau L.S. schreibt:

Gerne bezahle ich zwei Rezeptgebühren für die Option "Stunden per Antwort - als PDF-Download". Gemeinsam mit dem passenden E-Book hat man dann sehr wertvolle Information. Damit kann man schon im ersten Monat ein Vielfaches des dafür bezahlten Preises zurückbekommen.

Frau N.G. schreibt

am 16.1.24

Tausend Dank, Herr Dr. Margula, für Ihre Beratung! Wir haben gestern den Bescheid erhalten – Mutti bekommt Pflegestufe 2 !

Sie war während des Besuches des Amtsarztes fitter als sonst, wollte vorher noch zum Friseur, hat ihre ganze Kraft zusammengenommen… Aber ich habe ihm – Ihrem Ratschlag folgend – nach der Beratung gesagt, dass Mutti bei Besuchen immer ihre ganze Energie zusammennimmt. Im Alltag ist sie viel fragiler und hilfsbedürftiger. Und er meinte „Ja, das ist der Vorführeffekt“ . Und hat dies sichtlich wirklich in die Bewertung einfließen lassen.

Wir sind sehr glücklich über die Einstufung, hatte gar nicht mit der Stufe 2 gerechnet !

Sichtlich wollen viele ältere Personen gegenüber Fremden, nicht zugeben, wieviel Hilfe sie eigentlich benötigen. Für eine Generation, die immer alles geschafft hat, ist es schambehaftet, zugeben zu müssen, dass man nun Unterstützung braucht.

Nochmals vielen herzlichen Dank !

am 10.11.23
Sehr geehrter Herr Dr. Margula, vielen herzlichen Dank für Ihre allseitige Beratung bei der Beantragung des Pflegegeldes für meine 92jährige Mutter.

Nach Ihrer kompetenten Beratung und Klärung aller offenen Fragen haben wir nun den Antrag gestellt und sind zuversichtlich, dass dem Antrag stattgegeben wird.

Nochmals vielen herzlichen Dank !

Frau Mag. S.B. schreibt nach online-Beratung am 9.11.21

Meine Mutter hat tatsächlich Pflegestufe 6 bekommen. Das ist ein Sprung um drei Stufen! Ohne Ihre wertvollen Hinweise hätte ich das nicht geschafft.

Jetzt kann Sie sich endlich die 24-h-Pflege leisten, die sie aufgrund ihrer Alzheimer Demenz dringend benötigt.

Ich bin unglaublich erleichtert und kann nur allen Interessierten empfehlen, vor dem Besuch eines Gutachters eine Beratung bei Ihnen in Anspruch zu nehmen.

Das Honorar für die Beratung zählt zu den besten Investitionen meines Lebens! Die Rendite ist eine höhere Lebensqualität für meine Mutter und die gesamte Familie.

Herr Dr. B. schreibt nach ½stündiger, telefonischer Beratung:

Herzlichen Dank für die fundierte Beratung und dafür, dass Sie mich ermutigt haben, den Antrag für meine Mutter auf Erhöhung der Pflegestufe umgehend auf den Weg zu bringen. So war es möglich, eine substantielle Erhöhung des Pflegebedarfs festzustellen, sodass meine Mutter jetzt Pflegestufe 2 bekommt. Zu Ihrem neuen e-Book möchte ich noch sagen, dass ich es sehr gut lesbar und übersichtlich strukturiert finde.

Frau Mag. E.R. schreibt nach online-Beratung am 13.3.22

Nach einem negativen Bescheid für meinen Vater im letzten Jahr, haben wir Anfang diesen Jahres einen neuen Pflegegeldantrag gestellt, der nun mit dem wirklich informativen Telefonat mit Herrn Dr. Margula auch funktioniert hat. Mein Vater hat nun Stufe 2 bekommen. Durch die erhaltenen Infos war ich als Angehörige bei der Begutachtung sehr entspannt und habe dem Gutachter kurz und knapp Auskunft erteilt. Der Preis für das Telefonat mit Herrn Dr. Margula hat sich durch den Erhalt der Stufe 2 schon mehrfach wieder hereingespielt. Ich bin sehr dankbar, dass ich im Vorfeld im Internet auf den Pflegegeldrechner und Herrn Dr. Margula gestoßen bin.

Frau A.P. schreibt nach Beratung am 2.12.22 von 11:30 – 11:45

Vielen Dank für das Beratungsgespräch. Meine anfängliche Sorge, dass die Zeit nicht reicht, war völlig unbegründet. Durch die Konzentration auf wenige Punkte und Ihre klare gut verständliche Formulierung, blieb sogar noch Zeit für Fragen meinerseits.

Der Hinweis wenig zu reden war für mich sicher wichtig und hilfreich, da ich sonst zu viel erklärt und begründet, und damit den Eindruck der Rechtfertigung hervorgerufen hätte. Außerdem haben mir der Pflegegeldrechner und das Gespräch die Sicherheit gegeben, dass berechtigter Anspruch auf Erhöhung besteht, sodass ich mich nicht in der Rolle des Bittstellers gesehen habe, sondern wir einander auf Augenhöhe begegnet sind.

Das Gespräch mit dem Versicherungsarzt fand knapp vor Weihnachten statt, Die angestrebte Erhöhung wurde von ihm anerkannt und befürwortet, Mitte Jänner haben wir den Bescheid über die Erhöhung von Stufe 5 auf Stufe 6 bekommen.

Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen

Frau N.E. schreibt nach online-Beratung am 14.3.22

Wir haben heute die Neueinstufung erhalten und meine Mutter bekommt jetzt Pflegestufe 6 (von 3 auf 6). Ohne Ihre Informationen und Tipps hätte ich das Gespräch nicht so leicht machen können. Es hat mir einfach die Sicht/Vorgehen des Gutachters näher gebracht.