PFLEGEGELD-KLAGE – JA oder NEIN?
Wird Pflegegeld nicht gewährt, die Erhöhung der Pflegestufe abgelehnt, oder eine bereits zuerkannte Pflegestufe wieder entzogen, dann stellt sich die Frage: “Den negativen Bescheid hinnehmen, oder dagegen klagen?”
Ein abschlägiger Pflegegeld-Bescheid bedeutet:
- Jeden Monat Verlust eines 3stelligen €-Betrages an Pflegegeld für zumindest 12 Monate
- 3 Monate Bedenkzeit für die Klage
- Anschließend 12 Monate Sperre für einen neuelichen Pflegegeldantrag
Aber, nicht überstürzt klagen.
Gegen die Klage spricht: Während des Gerichtsverfahrens kann auch bei Verschlechterung kein neuer Antrag gestellt werden; die Klage zurückziehen zu müssen, oder ein negatives Urteil zu bekommen sind auch nicht angenehm. Eine Klage ist im Pflegegeldakt vermerkt und könnte in Zukunft negative Auswirkungen haben.
Für die Klage spricht: die Klage ist kostenlos und sehr einfach einzubringen; seit über 10 Jahren haben mehr als 50 % der Pflegegeldklagen bei Gericht eine höhere Einstufung bekommen als im Bescheid der PVA. Aber dabei geht es um das “gewusst wie und warum”.
Das e-Book “PFLEGEGELD-KLAGE mit guten Chancen auf Erfolg” liefert um nur € 39,90 das notwendige Wissen für die richtige Entscheidung. Es zeigt auch, wie Du die Klage selbst – ohne Anwalt – einbringst. Das e-Book “PFLEGEGELD-KLAGE” jetzt kaufen
BERATUNG VOM EXPERTEN
Rascher und verlässlicher bekommst Du Auskunft vom Fachmann. Im Anschluss an jede kostenlose Berechnung kannst Du für Deinen individuellen Fall Beratung beim Experten buchen. (Preise für Beratung siehe hier.)
Entscheidungshilfe: klagen oder nicht klagen 1/2-stündige Beratung
Hier erfährst Du grundsätzlich, ob in Deinem Fall eine Klage mMn Chancen auf Erfolg haben kann oder nicht.
Der Einspruch gegen einen Bescheid braucht zwar keine Begründung, weil bei Gericht ein neues Einstufungsverfahren beginnt. Aber Vorsicht: die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass GerichtsgutachterInnen Fehler wiederholen bzw. übernehmen, die ErstgutachterInnen gemacht haben und auf die in der Klage nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
Wie die Klage Erfolg haben kann, erfährst Du bei einstündiger Beratung, nachdem ich notwendige Unterlagen geprüft habe.
einstündige Beratung vor der Klage (nur nach 1/2 Stunden-Beratung möglich)
Hast Du für die Klage entschieden, unterstütze ich Dich im Rahmen der einstündigen Beratung – bevor Du die Klage einbringst. (Schon vorab solltest Du das Einstufungsgutachten besorgen).
Erfahrungsgemäß kann bei Pflegestufe 1 und 2 noch damit gerechnet werden, dass GerichtsgutachterInnen den Pflegebedarf großzügiger berechnen werden, als das GutachterInnen für die PVA gemacht haben. Insbesondere nachdem Du gehört hast worauf es in Deinem Fall ankommt. Aber je höher die angestrebte Pflegestufe ist, desto eher wird eine Klage nur unter zwei Voraussetzungen Erfolg haben:
- Das ursprüngliche Einstufungsgutachten ist fehlerhaft, und
- Auf Fehler wird schon in der Klage hingewiesen, damit sie der/die GerichtsgutachterIn nicht übersieht bzw. nicht wiederholt.
einstündige Beratung während des Gerichtsverfahrens (nur nach 1 Stunden-Beratung möglich)
In der vorangegangenen 1 Stunden Beratung habe ich die notwendigen Voraussetzungen geprüft. Fand ich diese Beratung für geeignet, erfährst Du jetzt, welche Unterlagen für das Gerichtsverfahren von Vorteil sind, und/oder ich prüfe jetzt zusätzlich zum Erstgutachten auch das Gutachten des/der GerichtsgutachterIn, damit Du hörst welche Fragen man der/m GerichtsgutachterIn stellen sollte.
Die Prüfung und Beurteilung von Unterlagen als Vorbereitung für die Gutachtenserörterung im Gerichtsverfahren ist billiger, als wenn im Verfahren ein Privatgutachten beauftragt werden muss.
Spart Zeit, Nerven und Anwaltskosten – aber verzichtet trotzdem nicht auf das, was Euch zusteht.
Dr. Wilhelm Margula
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Meine Meinung zu Privatgutachten (nach BPGG) findest Du hier …