KLAGE – JA oder NEIN?
Wenn Pflegegeld nicht gewährt wird, Erhöhung der Pflegestufe abgelehnt wird, oder wenn eine bereits zuerkannte Pflegestufe wieder entzogen wurde – in jedem Fall stellt sich die Frage: “Den negativen Bescheid hinnehmen, oder klagen?”
Verständlich ist der Ärger über einen abschlägigen Pflegegeld-Bescheid, der aber trotzdem nicht überstürzt in einer Klage münden soll. Während des Gerichtsverfahrens für einen Verschlechterungs-Antrag gesperrt zu sein, die Klage zurückziehen zu müssen, oder auch nach dem Verfahren ein negatives Urteil zu bekommen ist nicht angenehm. Eine Klage kann auch negative Auswirkungen für die Zukunft haben.
Um € 39,90 findest Du im e-Book “PFLEGEGELD-KLAGE mit guten Chancen auf Erfolg” das notwendige Wissen für die richtige Entscheidung. Danach kannst Du die Klage auch selbst – ohne Anwalt – einbringen. Das e-Book “PFLEGEGELD-KLAGE”. jetzt kaufen
BERATUNG VOM EXPERTEN
Du kannst aber auch individuelle Beratung für Deinen Fall buchen.
Entscheidungshilfe: Klagen oder besser nicht klagen
In der 1/2 Stunden-Beratung erfährst Du vom Fachmann , ob und warum in Deinem Fall mit einer Klage mehr Chancen oder mehr Risiken verbunden sind.
Auch wenn seit über 10 Jahren mehr als 50 % der Pflegegeldklagen bei Gericht eine höhere Einstufung bekommen haben – wenn Du klagst, geht es um das “gewusst wann, wie und warum”.
Beratung vor dem Gerichtsverfahren (einstündig)
Hast Du für die Klage entschieden, unterstütze ich Dich – bevor Du die Klage einbringst – im Rahmen der einstündigen Beratung. (Es ist von Vorteil, im e-Book PFLEGEGELD-KLAGE beschriebene Unterlagen zu besorgen).
Beratung während des Gerichtsverfahrens (einstündig, aber erst nach 1/2 Stunden-Beratung möglich)
In einer einstündigen Beratung. In der vorausgehenden 1/2 Stunden Beratung gebe ich bekannt, welche Unterlagen für diese einstündige Beratung notwendig sind. Beratung lohnt in jeder Phase des Verfahrens
Spare Zeit, Nerven und Anwaltskosten – aber verzichtet trotzdem nicht auf das, was Euch zusteht.
Dr. Wilhelm Margula
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Warum ich von Privatgutachten (nach BPGG) abrate, findest Du hier …