PFLEGEGELD-KLAGE – JA oder NEIN?
Wird ein Pflegegeldantrag abgelehnt, oder wird eine bereits zuerkannte Pflegestufe wieder entzogen, dann stellt sich die Frage: “Den negativen Bescheid hinnehmen, oder dagegen klagen?”
Ein abschlägiger Pflegegeld-Bescheid bedeutet:
- Jeden Monat Verlust eines 3stelligen €-Betrages an Pflegegeld
- 3 Monate Bedenkzeit für die Klage
- Anschließend 12 Monate Sperre für einen neuerlichen Pflegegeld-Antrag
Jetzt heißt es überlegen und richtig entscheiden.
Gegen die Klage spricht: Während des Gerichtsverfahrens kann auch bei Verschlechterung kein neuer Antrag gestellt werden; die Klage zurückziehen zu müssen, oder ein negatives Urteil zu bekommen kann ja auch passieren. Eine Klage ist für manche mit Stress und Aufregung verbunden. Eine Klage ist im Pflegegeld-Akt vermerkt und könnte in Zukunft negative Auswirkungen haben.
Für die Klage spricht: mehr als 50% der Pflegegeldklagen haben bei Gericht eine höhere Einstufung bekommen als zuvor im Bescheid; die Klage ist kostenlos und relativ einfach einzubringen; es besteht keine Anwaltspflicht. Aber für eine erfolgreiche Klage geht es um das “gewusst wie und warum”.
Allgemeine Information zu einer Pflegegeld-Klage findest Du hier.
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- Möchtest Du aber nur dann klagen, wenn objektiv eine realistische Chance auf Erfolg besteht? Oder
- möchtest Du in jedem Fall klagen, Du suchst dabei aber Unterstützung? Oder
- Möchtest Du wissen, warum eine Klage in Deinem Fall Erfolgs-Chancen hat oder warum nicht? Oder
- Möchtest Du wissen, was sich am Zustand des Pflegegeldwerbers oder der Pflegegeldwerberin ändern muss, dass eine höhere Stufe als im aktuellen Bescheid gerechtfertigt ist?
Dann genügen nicht mehr allgemeine Informationen, Du brauchst
BERATUNG ZU DEINEM SPEZIELLEN FALL
Rasch und kompetent bekommst Du Hilfe vom Fachmann. Setze die Kosten für Beratung in Relation zum Pflegegeld, das man Monat für Monat bekommen kann.
1/2-stündige Beratung
Nach Analyse der beim Pflegestufenrechner angeklickten Antworten beurteile ich hier die Erfolgsaussichten der Klage. Eine Entscheidungshilfe für Dich, ob in Deinem Fall die Klage Chancen auf Erfolg haben kann, oder ob Du Dir womöglich nur falsche Hoffnungen machst – mit all den Nachteilen einer Klage. Gehörst Du aber zu den 50%, die bei Gericht eine höhere Pflegestufe zugesprochen bekommen als im Bescheid, gebe ich Dir jetzt bekannt welche Unterlagen vor einer erfolgreichen Klage noch zu prüfen sind.
Willst Du länger als 15 Minuten über das Ergebnis meiner Analyse sprechen, haben wir dazu in der 1/1-stündigen Beratung Zeit. Beachte aber, dass die Analyse der Antworten auch bei der 1/1-stündigen Beratung ergeben kann, “jetzt besser nicht klagen”.
UNTERSTÜTZUNG BEI DEINER KLAGE
Sowohl bei positiven Aussichten auf Erfolg, aber auch wenn Du gegen meine Empfehlung klagen möchtest, unterstütze ich Dich im Rahmen einer 1/1-stündigen Beratung – bevor Du die Klage einbringst.
Bei niedrigen Pflegestufen könnten GerichtsgutachterInnen durch bestimmte Hinweise vielleicht noch eine höhere Pflegestufe gewähren als im Bescheid zuerkannt ist. Je höher aber die angestrebte Pflegestufe ist, desto eher wird eine Klage nur unter zwei Voraussetzungen Erfolg haben:
- Das ursprüngliche Einstufungsgutachten war fehlerhaft, und
- auf diese Fehler wird schon in der Klage hingewiesen.
Achtung: bei Gericht beginnt zwar immer ein neues Einstufungsverfahren, aber die Wahrscheinlichkeit ist erfahrungsgemäß hoch, dass GerichtsgutachterInnen Fehler wiederholen bzw. übernehmen, die ErstgutachterInnen gemacht haben, wenn auf solche Fehler nicht schon in der Klage ausdrücklich hingewiesen wird.
1/1-stündige Beratung vor abschicken der Klage
Ich analysiere die neuen Antworten im Vergleich zu jenen der vorangegangenen Beratung. Ich prüfe die bekannt gegebenen Unterlagen und bespreche das Ergebnis. Ich empfehle was in die Klage aufzunehmen ist. Ich beantworte Deine Fragen. Du bekommst das Formular einer Musterklage, das Du nurmehr ausfüllen und absenden musst.
1/1-stündige Beratung während des Gerichtsverfahrens (nur nach bereits vorangegangener erster 1/1 Stunden-Beratung)
In der ersten 1 Stunden Beratung habe ich Voraussetzungen für die Klage geprüft. Jetzt prüfe ich auch das Gutachten des/der GerichtsgutachterIn und Du erfährst welche Fragen man der/m GerichtsgutachterIn stellen sollte. (Vorbereitung für die Gutachtenserörterung im Gerichtsverfahren.)
Wenn die Entscheidung über eine Klage ansteht: Durch Beratung sparst Du Zeit, Nerven und Anwaltskosten – verzichtest aber trotzdem nicht auf das, was Euch zusteht.
Dr. Wilhelm Margula
Hier bei pflegestufen.at kannst Du im Anschluss an jede Berechnung eine Experten-Beratung speziell für Deinen Fall buchen. (Preise siehe hier.)
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Meine Meinung zu Privatgutachten (nach BPGG) findest Du hier …