PFLEGEGELD-KLAGE – JA oder NEIN?
Wird ein Pflegegeldantrag abgelehnt, oder wird eine bereits zuerkannte Pflegestufe wieder entzogen, dann stellt sich die Frage: “Den negativen Bescheid hinnehmen, oder dagegen klagen?”
Ein abschlägiger Pflegegeld-Bescheid bedeutet:
- Jeden Monat Verlust eines 3stelligen €-Betrages an Pflegegeld
- 3 Monate Bedenkzeit für die Klage
- Anschließend 12 Monate Sperre für einen neuerlichen Pflegegeld-Antrag
Jetzt heißt es richtig entscheiden.
Gegen die Klage spricht: Während des Gerichtsverfahrens kann kein neuer Antrag gestellt werden. Die Klage zurückziehen zu müssen, oder ein negatives Urteil bekommen, jeweils gefolgt von einer Sperrfrist, kann ja auch passieren. Eine Klage ist für manche mit Stress und Aufregung verbunden. Eine Klage ist im Pflegegeld-Akt vermerkt und könnte in Zukunft negative Auswirkungen haben.
Für die Klage spricht: mehr als 50% der Pflegegeldklagen haben bei Gericht eine höhere Einstufung bekommen als zuvor im Bescheid. Die Klage ist kostenlos und es besteht keine Anwaltspflicht.
Das BM f. Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz informiert hier.
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Du kannst aber auch einen einfacheren, sichereren, viel rascheren Weg und vor allem den Weg ohne Kompromiss nehmen:
- Möchtest Du wissen, ob objektiv eine realistische Chance auf Erfolg besteht? Oder
- möchtest Du auf alle Fälle klagen, Du suchst dabei aber Unterstützung? Oder
- möchtest Du wissen, warum Deine Klage Erfolgs-Chancen hat oder warum nicht? Oder
- möchtest Du hören, wie der/die Anspruchsberechtigte eine höhere Stufe (als im aktuellen Bescheid) bekommen kann?
Dann empfehle ich Dir
INDIVIDUELLE BERATUNG VOR DER KLAGE
Kompetente Hilfe und objektive Einschätzung der Erfolgs-Chance bekommst Du vom Experten vor der Klage. Beratung bezahlst Du nur einmal, aber Pflegegeld bekommt man, versäumt man, oder verliert man Monat für Monat.
1/2-stündige Beratung
In der 1/2-stündigen Beratung erfährst Du, ob die Klage Chancen auf Erfolg hat, oder ob Du Dir womöglich nur falsche Hoffnungen machst – mit allen Nachteilen einer Klage. Das kann ich aufgrund Analyse der angeklickten Antworten und eventuell einiger Zusatzfragen einschätzen.
1-stündige Beratung
Willst Du mit mir länger über das Ergebnis meiner Analyse sprechen, oder weißt Du, dass Du spezielle Fragen stellen willst, oder möchtest Du, dass ich bis zu drei Unterlagen prüfe, haben wir dazu in der 1-stündigen Beratung Zeit. Beachte aber, dass die Analyse der Antworten auch bei 1-stündiger Beratung ergeben kann: „jetzt besser nicht klagen“.
Gehst Du danach den Weg alleine, weil Du vielleicht zu den 50 % gehörst, die bei Gericht eine höhere Pflegestufe zugesprochen bekommen als im Bescheid, oder weil Du auf alle Fälle klagen willst, achte zumindest auf die Klags-Frist.
UNTERSTÜTZUNG BEI DER KLAGE
Bei positiven Aussichten auf Erfolg, aber auch wenn Du sonst klagen möchtest, unterstütze ich Dich bei der Klage. Dafür sind Unterlagen zu prüfen, die ich in der vorigen Beratung bekannt gegeben habe.
1-stündige Beratung auf dem Weg zur Klage (€250,-)
- Ich analysiere die neuen Antworten im Vergleich zu jenen der vorangegangenen Beratung.
- Ich bespreche das Ergebnis der geprüften Unterlagen.
- Ich empfehle was in die Klage aufzunehmen ist.
- Ich beantworte Deine Fragen.
- Du bekommst das Formular einer Musterklage, das Du nur mehr ausfüllen und absenden musst.
Du kannst natürlich auch ohne meine Unterstüzung klagen: Aber je höher die angestrebte Pflegestufe ist, desto eher wird eine Klage nur dann Erfolg haben wenn:
- Das Einstufungsgutachten rechtlich und medizinisch fehlerhaft war, und
- wenn auf diese/n Fehler schon in der Klage hingewiesen wird.
Bei Gericht beginnt zwar ein ganz neues Einstufungsverfahren. Erfahrungsgemäß ist die Wahrscheinlichkeit aber hoch, dass Gerichtssachverständige Fehler wiederholen bzw. übernehmen, die ErstgutachterInnen gemacht haben, wenn auf solche Fehler nicht schon in der Klage ausdrücklich hingewiesen wird. Und dann wird die Klage erfolglos bleiben.
UNTERSTÜTZUNG WÄHREND DES GERICHTSVERFAHRENS
1-stündige Beratung während des Gerichtsverfahrens (€ 250,–) nur nach Unterstützung bei der Klage
In ein laufendes Verfahren einzusteigen ist aufwendig. Jetzt prüfe ich auch das Gutachten des/der GerichtsgutachterIn und Du erfährst welche Fragen man der/m Gerichts-Sachverständigen stellen sollte. (Vorbereitung für Gutachtenserörterung im Gerichtsverfahren.)
Ich vertrete nicht vor Gericht.
Den Preis für Unterstützung beim Erstellen einer schriftlichen Stellungnahme teile ich auf Anfrage mit. Er richtet sich nach dem Stundenaufwand.
WENN DIE ENTSCHEIDUNG ÜBER EINE KLAGE ANSTEHT
Pflegegeld-Beratung und Unterstützung vor der Klage sparen Zeit, Nerven und Anwaltskosten – Du verzichtest aber trotzdem nicht auf das, was Euch zusteht.
Dr. Wilhelm Margula
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Über Privatgutachten (nach BPGG) liest Du hier …