Fakten zu Pflegestufe 3
Pflegegeld | € 551.60 pro Monat |
Pflegebedarf | mehr als 120 Stunden pro Monat |
Anspruch | auf Förderung für 24-h-Hilfe (wenn auch andere Voraussetzungen erfüllt sind) |
Anzahl | knapp 19 % der ca. 502.300 Bezieher von Pflegegeld (Quelle: vol.at, Sozialministerium f. 7/2025) |
Fakten zu Pflegestufe 4
Pflegegeld | € 827,10 pro Monat |
Pflegebedarf | mehr als 160 Stunden pro Monat |
Anspruch | Angehörigenbonus von € 1.500,– pro Jahr für pflegende Angehörige (ab 2023, s. zusätzliche Voraussetzungen) |
Anzahl | 14,45 % der ca. 502.300 Bezieher von Pflegegeld (Quelle: vol.at, Sozialministerium f. 7/2025) |
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Bist Du eher der Typ, der es zuerst lieber im Alleingang versucht?
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Beratung zahlt sich aus. Denn auch ab Pflegestufe 3 versäumt jeden Monat viel Geld, wer nicht rechtzeitig handelt. Pflegegeld wird NICHT rückwirkend ausgezahlt. Im Anschluss an die kostenlose Berechnung gleich Beratung buchen.
Erfolgsaussichten vor Antragstellung oder vor Klage:
1/2 stündige Beratung € 104,– (Mitglieder -5%)
1/1 stündige Beratung € 195,– (Mitglieder -5%)
1/1 stündige Unterstützung auf dem Weg zur Klage € 250,– (Mitglieder -5%)
Wird Pflegestufe 3 oder 4 angestrebt weil bei Anspruchsberechtigten eine Demenzerkrankung vorliegt, erfährst Du bei 1/1 stündiger Pflegegeldberatung, ob bzw. wie der Erschwerniszuschlag (45 Stunden Pflegebedarf pro Monat) zuerkannt werden kann. 45 h/Mo mehr Pflegebedarf können auch mehrere Pflegestufen höher bedeuten. Die Diagnose „Demenz“ alleine genügt aber nicht, um den Erschwerniszuschlag zu erhalten (vgl. das OGH Urteil).
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