Pflegestufe 3 + 4

Pflegestufe 3 und 4  sind oft Voraussetzung für weitere Leistungen.
 

Fakten zu Pflegestufe 3

Pflegegeld € 475,20 pro Monat
Pflegebedarf mehr als 120 Stunden pro Monat
Anspruch auf Förderung für 24-h-Hilfe   (wenn auch andere Voraussetzungen erfüllt sind)
Anzahl rund 19 % der ca. 460.000 Bezieher von Pflegegeld (Quelle: Pflegevorsorgebericht 2020)

Fakten zu Pflegestufe 4

Pflegegeld € 712,70 pro Monat
Pflegebedarf mehr als 160 Stunden pro Monat
Anspruch Angehörigenbonus von € 1.500,– pro Jahr für pflegende Angehörige
(ab 2023, s. zusätzliche Voraussetzungen)
Anzahl rund 15 % der ca. 460.000 Bezieher von Pflegegeld (Quelle: Pflegevorsorgebericht 2020)

Beide Pflegestufen sind oft Voraussetzung für Aufnahme in ein Pflegeheim. Das haben schon Angehörige erfahren, die in der Kurzzeitpflege den vollen Tagsatz bezahlen mussten, weil sie einfach “vergessen” hatten, rechtzeitig um Erhöhung der Pflegestufe anzusuchen. Das lässt sich verhindern.

Weil sich Pflegebedürftigkeit im Alter auch rasch ändern kann, empfehlen wir die Pflegestufe von Angehörigen regelmäßig zu kontrollieren (z.B. alle 3 Monate). Die Berechnung der Pflegestufe ist bei unserem Rechner kostenlos.

zusätzliche Infos zur Berechnung der Pflegestufe liefern kostengünstige Details:

  • Wie viele Stunden Pflegebedarf hat mein*e Angehörige*r insgesamt? (€ 7,–)
  • Welche Antwort löst wie viele Stunden Pflegebedarf aus? – PDF herunterladen (€ 14,–)
  • Wie erreicht man Pflegestufe 3 oder 4? – e-Book kaufen (€ 28,50)
  • individuelle Beratung für Deinen Fall
    Im Anschluss an eine Berechnung kannst Du Beratung buchen. Der Experte führt Dich kompetent, verlässlich, rasch und sicher zum besten Ergebnis. So bekommt Dein*e Angehörige*r die höchstmögliche Pflegestufe.
    Wenn Ihr eine der beiden Pflegestufen anstrebt weil beim/bei der Anspruchsberechtigten eine Demenzerkrankung vorliegt, ist es wichtig zu wissen ob bzw. wie man den Erschwerniszuschlag (45 Stunden Pflegebedarf pro Monat) bekommt. Denn die Diagnose “Demenz” alleine genügt nicht, um den Erschwerniszuschlag geltend zu machen (vgl. das jüngste OGH Urteil). Weil das aber von Fall zu Fall verschieden ist, gehe ich im Rahmen der individuellen Beratung – nach Prüfung Deines persönlichen Falls – auf das Thema Erschwerniszuschlag ein. 

 

Das sagen unsere Kunden

Frau L.S. schreibt:

Gerne bezahle ich zwei Rezeptgebühren für die Option "Stunden per Antwort - als PDF-Download". Gemeinsam mit dem passenden E-Book hat man dann sehr wertvolle Information. Damit kann man schon im ersten Monat ein Vielfaches des dafür bezahlten Preises zurückbekommen.

Frau N.P. schreibt nach ½ stündiger Beratung am 1.8.23

Wegen einer chronischen Erkrankung benötige ich Unterstützung und Hilfen im täglichen Leben. Deshalb versuche ich schon seit Jahren Pflegegeld zu bekommen, aber ich werde immer wieder abgelehnt.

Diesmal hat mir der Verein - der mich bisher in Pflegegeldangelegenheiten beraten hat - empfohlen, mich an Dr. Margula zu wenden

Das Gespräch verlief effizient, strukturiert und gut verständlich. Dr. Margula gab mir zu jeder Frage des Rechners bzw. zu meinen Antworten Anmerkungen, die ich mitschreiben konnte.

Jetzt verstehe ich, warum ich bisher immer abgelehnt wurde. Dr. Margula hat mir erklärt warum er empfiehlt, jetzt nicht zu klagen. Er hat mir den Weg gezeigt wie ich doch Pflegegeld bekommen werde, weil es mir gebührt.

Herr W.K. schreibt:

Toll gemacht, Großartiger Service!

Frau R.-B. schreibt (nach ½stündiger, telefonischer Beratung)

Danke für die gute Beratung – ich habe die Pflegestufe 1 bewilligt bekommen! Das E-Book finde ich hilfreich – insbesondere der Hinweis auf die „no-goes“!

Frau Mag. S.B. schreibt nach online-Beratung am 9.11.21

Meine Mutter hat tatsächlich Pflegestufe 6 bekommen. Das ist ein Sprung um drei Stufen! Ohne Ihre wertvollen Hinweise hätte ich das nicht geschafft.

Jetzt kann Sie sich endlich die 24-h-Pflege leisten, die sie aufgrund ihrer Alzheimer Demenz dringend benötigt.

Ich bin unglaublich erleichtert und kann nur allen Interessierten empfehlen, vor dem Besuch eines Gutachters eine Beratung bei Ihnen in Anspruch zu nehmen.

Das Honorar für die Beratung zählt zu den besten Investitionen meines Lebens! Die Rendite ist eine höhere Lebensqualität für meine Mutter und die gesamte Familie.

Frau A.P. schreibt nach Beratung am 2.12.22 von 11:30 – 11:45

Vielen Dank für das Beratungsgespräch. Meine anfängliche Sorge, dass die Zeit nicht reicht, war völlig unbegründet. Durch die Konzentration auf wenige Punkte und Ihre klare gut verständliche Formulierung, blieb sogar noch Zeit für Fragen meinerseits.

Der Hinweis wenig zu reden war für mich sicher wichtig und hilfreich, da ich sonst zu viel erklärt und begründet, und damit den Eindruck der Rechtfertigung hervorgerufen hätte. Außerdem haben mir der Pflegegeldrechner und das Gespräch die Sicherheit gegeben, dass berechtigter Anspruch auf Erhöhung besteht, sodass ich mich nicht in der Rolle des Bittstellers gesehen habe, sondern wir einander auf Augenhöhe begegnet sind.

Das Gespräch mit dem Versicherungsarzt fand knapp vor Weihnachten statt, Die angestrebte Erhöhung wurde von ihm anerkannt und befürwortet, Mitte Jänner haben wir den Bescheid über die Erhöhung von Stufe 5 auf Stufe 6 bekommen.

Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen

Herr Dr. B. schreibt nach ½stündiger, telefonischer Beratung:

Herzlichen Dank für die fundierte Beratung und dafür, dass Sie mich ermutigt haben, den Antrag für meine Mutter auf Erhöhung der Pflegestufe umgehend auf den Weg zu bringen. So war es möglich, eine substantielle Erhöhung des Pflegebedarfs festzustellen, sodass meine Mutter jetzt Pflegestufe 2 bekommt. Zu Ihrem neuen e-Book möchte ich noch sagen, dass ich es sehr gut lesbar und übersichtlich strukturiert finde.

Frau N.E. schreibt nach online-Beratung am 14.3.22

Wir haben heute die Neueinstufung erhalten und meine Mutter bekommt jetzt Pflegestufe 6 (von 3 auf 6). Ohne Ihre Informationen und Tipps hätte ich das Gespräch nicht so leicht machen können. Es hat mir einfach die Sicht/Vorgehen des Gutachters näher gebracht.

Frau Mag. E.R. schreibt nach online-Beratung am 13.3.22

Nach einem negativen Bescheid für meinen Vater im letzten Jahr, haben wir Anfang diesen Jahres einen neuen Pflegegeldantrag gestellt, der nun mit dem wirklich informativen Telefonat mit Herrn Dr. Margula auch funktioniert hat. Mein Vater hat nun Stufe 2 bekommen. Durch die erhaltenen Infos war ich als Angehörige bei der Begutachtung sehr entspannt und habe dem Gutachter kurz und knapp Auskunft erteilt. Der Preis für das Telefonat mit Herrn Dr. Margula hat sich durch den Erhalt der Stufe 2 schon mehrfach wieder hereingespielt. Ich bin sehr dankbar, dass ich im Vorfeld im Internet auf den Pflegegeldrechner und Herrn Dr. Margula gestoßen bin.