Das Ausmaß der benötigten Hilfe und Betreuung nennt man “Pflegebedarf”. Er wird in “Stunden pro Monat” gemessen. Der anrechenbare Stundenaufwand ist für die Pflegestufen 1 bis 5 maßgeblich. Sowohl die Art von Hilfs- und Betreuungsleistungen als auch dafür bestimmte Werte sind gesetzlich geregelt.
Schritt 1: PFLEGESTUFE BERECHNEN
Gratis, anonym und unbegrenzt oft, kannst Du die Fragen auf meinem Rechner beantworten. Das reduziert die vielen möglichen Kombinationen an Hilfs- und Betreuungsleistungen auf ein überschaubares Maß an Pflegebedarf.
Was besagt das Ergebnis des Rechners?
Sind die Antworten korrekt und geben Betroffene dem Gutachter dieselben Antworten, wird höchstwahrscheinlich dieselbe Pflegestufe zuerkannt, wie der Rechner automatisiert berechnet hat.
berechnete Pflegestufe 0 (Pflegebedarf: 0 bis 65 h/Mo)
Der Pflegebedarf reicht noch nicht bzw. nicht mehr für Anspruch auf Pflegegeld.
Stellst Du einen Antrag, wird er wahrscheinlich abgelehnt. Danach gilt eine Sperrfrist von 1 Jahr bis wieder angesucht werden darf.
ACHTUNG: Weil jeder Antrag eine neue Begutachtung mit neuerlicher Einstufung auslöst, kann man Pflegegeld auch wieder verlieren.
berechnete Pflegestufe 1 und höher
Bezieht der/die Betroffene derzeit Pflegegeld
a) einer niedrigeren Stufe als berechnet: Stelle einen Antrag auf Zuerkennung oder auf Erhöhung der Pflegestufe, er wird sehr wahrscheinlich erfolgreich sein.
b) derselben Stufe wie berechnet: ein Antrag auf Erhöhung der Pflegestufe wird sehr wahrscheinlich abgelehnt. Empfehlung: keinen Antrag stellen.
c) einer höheren Stufe als berechnet: der/die Betroffene kann herabgestuft werden. Empfehlung: keinen Antrag stellen.
Nachdem Du die Pflegestufe kostenlos erfahren hast, kannst Du Details vom berechneten Pflegebedarf kaufen.
Schritt 2: PFLEGEBEDARF IM DETAIL – Stundenaufwand
wieviel PFLEGEBEDARF hat Dein Fall?
Daraus siehst Du wie weit die nächste Stufe entfernt ist. Vielleicht fehlen nur wenige Stunden auf die nächst höhere Stufe. Je näher aber der berechnete Gesamt-Pflegebedarf zur Pflegestufe darunter liegt, desto größer die Gefahr der Herabstufung bei der nächsten Begutachtung.
In beiden Fällen kann sich Beratung bezahlt machen.
PFLEGEBEDARF Details für Deinen Fall
Zum Preis von nur etwa zwei Rezeptgebühren kannst Du als PDF downloaden: Die Fragen des Rechners, wie sie auch GutachterInnen für die Einstufung beurteilen, die von Dir geklickten Antworten und wieviel Pflegebedarf Deine Antworten bei einer Frage ausgelöst haben.
Vergleiche mit älteren Berechnungen zeigen Dir, wie sich die Situation verändert hat.
Überlege jetzt in Ruhe, ob und wie man zu einem besseren Ergebnis gelangen kann. Dabei helfen die Inhalte des passenden e-Books.
Das e-Book mit dem Titel “so gibt es garantiert Pflegegeld der Stufe xy” zeigt, welche Art Pflegebedarf bzw. welche Kombination von Hilfen zu einer bestimmten Pflegestufe führen.
Für jede Pflegestufe gibt es ein eigenes e-Book.
Natürlich kannst Du die richtige Pflegestufe auch alleine finden. Aber anstatt lange tüfteln und dabei schon Pflegegeldzahlungen versäumen, oder wegen eines abgelehnten Antrags ein Jahr gesperrt bleiben, oder vielleicht sogar herunter gestuft zu werden, hol Dir lieber gleich Rat vom Experten.
Schritt 3: MIT BERATUNG rasch und sicher zum Pflegegeld der höchstmöglichen Pflegestufe
Nach Analyse der geklickten Antworten und einigen Zusatzfragen kann ich einschätzen, welche Pflegestufe sehr wahrscheinlich zugestanden werden wird. Eine Untersuchung von Betroffenen ist dafür nicht notwendig.
Einmalig € 95,– für Beratung können davor bewahren, jeden Monat einen 3-stelligen €-Betrag an Pflegegeld zu versäumen oder gar zu verlieren.
Wenn neben den Antworten auch andere Unterlagen zu prüfen sind, oder wenn Du andere Fragen zum Pflegegeld beantwortet haben möchtest.
(Bitte schau Dir Details der Beratungsleistungen an. Du findest sie als PDF auf der Ergebnisseite vor der Buchung!)
JEDER ENTSCHEIDET SELBST
Wie gut willst Du informiert sein, bevor Du einen Antrag stellst, oder gegen einen Bescheid klagst?
Hast Du (gute) Chancen auf (mehr) Pflegegeld?
Wird im Pflegegeldakt eine (weitere) Ablehnung + 1 jährige Sperrfrist vermerkt?
Oder gehst Du das Risiko der Herabstufung ein?
Dr. med. Wilhelm Margula