Pflegebedarf

Pflegebedarf ist die Summe der “Stunden pro Monat” an Hilfen und Betreuung. Arten der Hilfs- und Betreuungsleistungen aber auch deren jeweiliges Ausmaß sind gesetzlich geregelt. Der Pflegebedarf ist für Pflegestufe 1 bis 5 maßgeblich.

Schritt 1:   PFLEGESTUFE BERECHNEN

Gratis, anonym und unbegrenzt oft, zeigt unser Rechner die Pflegestufe an. Das reduziert die vielen möglichen Kombinationen von Hilfs- und Betreuungsleistungen auf ein überschaubares Maß an Pflegebedarf.

Was besagt das Ergebnis des Rechners?

Bei korrekten Antworten sollte dieselbe Pflegestufe zuerkannt werden, wie der Rechner automatisiert berechnet hat.

berechnete Pflegestufe 0 (Pflegebedarf: 0 bis 65 h/Mo)

Der Pflegebedarf reicht noch nicht bzw. nicht mehr für Anspruch auf Pflegegeld.

Dein Antrag wird wahrscheinlich abgelehnt. Wird gegen die Ablehnung nicht geklagt, gilt eine Sperrfrist von 15 Monaten bis wieder angesucht werden darf.

ACHTUNG: Weil jeder Antrag eine neue Begutachtung mit neuerlicher Einstufung auslöst, kann man Pflegegeld auch wieder verlieren.

berechnete Pflegestufe 1 und höher

Bezieht der/die Betroffene derzeit Pflegegeld

a) einer niedrigeren Stufe als berechnet:

Dein Antrag auf Zuerkennung oder auf Erhöhung der Pflegestufe wird sehr wahrscheinlich erfolgreich sein.

b) derselben Stufe wie berechnet:

Dein Antrag auf Erhöhung der Pflegestufe wird sehr wahrscheinlich abgelehnt. Eventuell helfen Dir erklärende, kostenpflichtige Details (s.u.).

c) einer höheren Stufe als berechnet: der/die Betroffene kann herabgestuft werden.

Wenn Du mehr als nur die Pflegestufe wissen möchtest, kannst Du Details kaufen – stets nach kostenloser Anzeige der Pflegestufe.

 

Schritt 2:  DETAILS HELFEN WEITER

wie viel PFLEGEBEDARF hat Dein Fall insgesamt?

a) Gesamt-Sunden pro Monat anzeigen
um €  7,00

Daraus siehst Du wie weit die nächste Stufe entfernt ist. Vielleicht fehlen nur wenige Stunden auf die nächst höhere Stufe. Aber je näher der berechnete Pflegebedarf zur Pflegestufe darunter liegt, desto größer die Gefahr der Herabstufung bei der nächsten Begutachtung.

PFLEGEBEDARF für Deinen Fall im Detail 

b) Wie viel Pflegebedarf hat eine Antwort bei welcher Frage ausgelöst?
um €  14,00

Zum Preis von weniger als zwei Rezeptgebühren kannst Du alle Fragen des Rechners, aber auch von Dir geklickte Antworten und den dadurch jeweils ausgelösten Pflegebedarf downloaden und ausdrucken.

Wer kauft dieses Detail?

  • Wer die Fragen studieren will, die auch GutachterInnen für die Einstufung beurteilen werden.
  • Wer prüfen möchte welche Antwort(en) das Ergebnis verändern.
  • Wer die Pflegebedürftigkeit für einen späteren Vergleich dokumentiert haben möchte.
  • Wer in Ruhe versuchen möchte, ob und wie man zu einem besseren Ergebnis gelangen kann.

Dabei helfen auch die Inhalte des passenden e-Books.

c) Welche Stunden und Hilfen braucht es für die Stufe xy 
um € 28,50

Für jede Pflegestufe gibt es ein eigenes e-Book.

Jedes e-Book mit dem Titel “so gibt es garantiert Pflegegeld der Stufe xy” zeigt, welche Art Pflegebedarf bzw. welche Kombination von Hilfen zu einer bestimmten Pflegestufe führen.

Anstatt selbst zu tüfteln und dabei schon Pflegegeld-Auszahlungen versäumen, oder wegen eines abgelehnten Antrags ein Jahr gesperrt bleiben, oder gar runter gestuft zu werden, hol Dir lieber gleich Rat vom Experten.

 

Schritt 3:  BERATUNG führt auf schnellstem Weg zum Pflegegeld der höchsten möglichen Pflegestufe

um nur € 95,–

Details siehe Pflegegeld-Beratung. Eine Untersuchung von Betroffenen ist dafür nicht notwendig.

um nur € 180,–

Für ein längeres Gespräch und Prüfung von bis zu 3 Unterlagen (zB Bescheid, Gutachten, Befunde etc.). Details siehe Pflegegeld-Beratung.

Einmalig € 180,– für Beratung können Dir helfen jeden Monat einen 3-stelligen €-Betrag an (mehr) Pflegegeld zu bekommen, oder können Dir zeigen was Du beim nächsten Antrag besser machen kannst.

(Beachte: Ablauf und Leistungen der Beratung findest Du auch als PDF bevor du kostenpflichtig buchst!)

 

ENTSCHEIDE SELBST

Wie gut willst Du informiert sein, bevor Du einen Antrag stellst, oder gegen einen Bescheid klagst?

Hast Du mit dem Antrag oder mit der Klage (gute) Chancen auf (mehr) Pflegegeld?
Wird im Pflegegeldakt eine (weitere) Ablehnung + 1 jährige Sperrfrist vermerkt?
Oder gehst Du das Risiko der Herabstufung bewusst ein?

Dr. med. Wilhelm Margula

Erfahre hier mehr über Beratung | starte hier den gratis Rechner

Das sagen unsere Kunden

Herr Dr. B. schreibt nach ½stündiger, telefonischer Beratung:

Herzlichen Dank für die fundierte Beratung und dafür, dass Sie mich ermutigt haben, den Antrag für meine Mutter auf Erhöhung der Pflegestufe umgehend auf den Weg zu bringen. So war es möglich, eine substantielle Erhöhung des Pflegebedarfs festzustellen, sodass meine Mutter jetzt Pflegestufe 2 bekommt. Zu Ihrem neuen e-Book möchte ich noch sagen, dass ich es sehr gut lesbar und übersichtlich strukturiert finde.

Frau Mag. S.B. schreibt nach online-Beratung am 9.11.21

Meine Mutter hat tatsächlich Pflegestufe 6 bekommen. Das ist ein Sprung um drei Stufen! Ohne Ihre wertvollen Hinweise hätte ich das nicht geschafft.

Jetzt kann Sie sich endlich die 24-h-Pflege leisten, die sie aufgrund ihrer Alzheimer Demenz dringend benötigt.

Ich bin unglaublich erleichtert und kann nur allen Interessierten empfehlen, vor dem Besuch eines Gutachters eine Beratung bei Ihnen in Anspruch zu nehmen.

Das Honorar für die Beratung zählt zu den besten Investitionen meines Lebens! Die Rendite ist eine höhere Lebensqualität für meine Mutter und die gesamte Familie.

Herr W.K. schreibt:

Toll gemacht, Großartiger Service!

Frau A.P. schreibt nach Beratung am 2.12.22 von 11:30 – 11:45

Vielen Dank für das Beratungsgespräch. Meine anfängliche Sorge, dass die Zeit nicht reicht, war völlig unbegründet. Durch die Konzentration auf wenige Punkte und Ihre klare gut verständliche Formulierung, blieb sogar noch Zeit für Fragen meinerseits.

Der Hinweis wenig zu reden war für mich sicher wichtig und hilfreich, da ich sonst zu viel erklärt und begründet, und damit den Eindruck der Rechtfertigung hervorgerufen hätte. Außerdem haben mir der Pflegegeldrechner und das Gespräch die Sicherheit gegeben, dass berechtigter Anspruch auf Erhöhung besteht, sodass ich mich nicht in der Rolle des Bittstellers gesehen habe, sondern wir einander auf Augenhöhe begegnet sind.

Das Gespräch mit dem Versicherungsarzt fand knapp vor Weihnachten statt, Die angestrebte Erhöhung wurde von ihm anerkannt und befürwortet, Mitte Jänner haben wir den Bescheid über die Erhöhung von Stufe 5 auf Stufe 6 bekommen.

Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen

Frau S.D. schreibt am 5.3.24

Vielen Dank für die sehr informative Beratung. Die Erklärungen und Hinweise fanden wir sehr hilfreich.

Danke auch für die Offenheit und Einfühlsamkeit im Gespräch selbst.

Frau A. P. schreibt am 24.6.24

Ich danke für das angenehme Telefonat. Sie konnten mir in aller Kürze die wesentlichen Punkte, die bei der Beurteilung der Pflegestufe eine Rolle spielen, anschaulich und verständlich erklären. Danke für die tolle Unterstützung.

Frau Mag. E.R. schreibt nach online-Beratung am 13.3.22

Nach einem negativen Bescheid für meinen Vater im letzten Jahr, haben wir Anfang diesen Jahres einen neuen Pflegegeldantrag gestellt, der nun mit dem wirklich informativen Telefonat mit Herrn Dr. Margula auch funktioniert hat. Mein Vater hat nun Stufe 2 bekommen. Durch die erhaltenen Infos war ich als Angehörige bei der Begutachtung sehr entspannt und habe dem Gutachter kurz und knapp Auskunft erteilt. Der Preis für das Telefonat mit Herrn Dr. Margula hat sich durch den Erhalt der Stufe 2 schon mehrfach wieder hereingespielt. Ich bin sehr dankbar, dass ich im Vorfeld im Internet auf den Pflegegeldrechner und Herrn Dr. Margula gestoßen bin.

Frau L.S. schreibt:

Gerne bezahle ich zwei Rezeptgebühren für die Option "Stunden per Antwort - als PDF-Download". Gemeinsam mit dem passenden E-Book hat man dann sehr wertvolle Information. Damit kann man schon im ersten Monat ein Vielfaches des dafür bezahlten Preises zurückbekommen.

Frau N.G. schreibt

am 16.1.24

Tausend Dank, Herr Dr. Margula, für Ihre Beratung! Wir haben gestern den Bescheid erhalten – Mutti bekommt Pflegestufe 2 !

Sie war während des Besuches des Amtsarztes fitter als sonst, wollte vorher noch zum Friseur, hat ihre ganze Kraft zusammengenommen… Aber ich habe ihm – Ihrem Ratschlag folgend – nach der Beratung gesagt, dass Mutti bei Besuchen immer ihre ganze Energie zusammennimmt. Im Alltag ist sie viel fragiler und hilfsbedürftiger. Und er meinte „Ja, das ist der Vorführeffekt“ . Und hat dies sichtlich wirklich in die Bewertung einfließen lassen.

Wir sind sehr glücklich über die Einstufung, hatte gar nicht mit der Stufe 2 gerechnet !

Sichtlich wollen viele ältere Personen gegenüber Fremden, nicht zugeben, wieviel Hilfe sie eigentlich benötigen. Für eine Generation, die immer alles geschafft hat, ist es schambehaftet, zugeben zu müssen, dass man nun Unterstützung braucht.

Nochmals vielen herzlichen Dank !

am 10.11.23
Sehr geehrter Herr Dr. Margula, vielen herzlichen Dank für Ihre allseitige Beratung bei der Beantragung des Pflegegeldes für meine 92jährige Mutter.

Nach Ihrer kompetenten Beratung und Klärung aller offenen Fragen haben wir nun den Antrag gestellt und sind zuversichtlich, dass dem Antrag stattgegeben wird.

Nochmals vielen herzlichen Dank !

Frau N.P. schreibt nach ½ stündiger Beratung am 1.8.23

Wegen einer chronischen Erkrankung benötige ich Unterstützung und Hilfen im täglichen Leben. Deshalb versuche ich schon seit Jahren Pflegegeld zu bekommen, aber ich werde immer wieder abgelehnt.

Diesmal hat mir der Verein - der mich bisher in Pflegegeldangelegenheiten beraten hat - empfohlen, mich an Dr. Margula zu wenden

Das Gespräch verlief effizient, strukturiert und gut verständlich. Dr. Margula gab mir zu jeder Frage des Rechners bzw. zu meinen Antworten Anmerkungen, die ich mitschreiben konnte.

Jetzt verstehe ich, warum ich bisher immer abgelehnt wurde. Dr. Margula hat mir erklärt warum er empfiehlt, jetzt nicht zu klagen. Er hat mir den Weg gezeigt wie ich doch Pflegegeld bekommen werde, weil es mir gebührt.

Frau N.E. schreibt nach online-Beratung am 14.3.22

Wir haben heute die Neueinstufung erhalten und meine Mutter bekommt jetzt Pflegestufe 6 (von 3 auf 6). Ohne Ihre Informationen und Tipps hätte ich das Gespräch nicht so leicht machen können. Es hat mir einfach die Sicht/Vorgehen des Gutachters näher gebracht.

Frau R.-B. schreibt (nach ½stündiger, telefonischer Beratung)

Danke für die gute Beratung – ich habe die Pflegestufe 1 bewilligt bekommen! Das E-Book finde ich hilfreich – insbesondere der Hinweis auf die „no-goes“!