Das Ausmaß der benötigten Hilfe und Betreuung nennt man “Pflegebedarf”, der in “Stunden pro Monat” gemessen wird. Der anrechenbare Stundenaufwand ist für die Pflegestufen 1 bis 4 maßgeblich. Sowohl die Art von Hilfs- und Betreuungsleistungen als auch dafür bestimmte Werte sind gesetzlich geregelt.
Schritt 1: PFLEGESTUFE BERECHNEN
Gratis, anonym und unbegrenzt oft kannst Du die Fragen auf meinem Rechner beantworten. Das reduziert die vielen möglichen Kombinationen an Hilfs- und Betreuungsleistungen auf ein überschaubares Maß. Z. B. Prüfen, welche Antworten verändern das Ergebnis, um einen neuen Antrag (§ 25 BPGG) zu rechtfertigen.
Was besagt das Ergebnis des Rechners?
Sind die Antworten korrekt und geben Betroffene dem Gutachter dieselben Antworten, wird höchstwahrscheinlich dieselbe Pflegestufe zuerkannt, wie der Rechner automatisiert berechnet hat.
berechnete Pflegestufe 0 (Pflegebedarf: 0 bis 65 h/Mo)
Der Pflegebedarf reicht noch nicht bzw. nicht mehr für Anspruch auf Pflegegeld.
Ein Antrag wird wahrscheinlich abgelehnt. Nach jedem Bescheid gilt eine Sperrfrist von 1 Jahr bis wieder angesucht werden darf. Jede Ablehnung kann in Zukunft Nachteile haben.
ACHTUNG: Weil jeder Antrag eine neue Begutachtung mit neuerlicher Einstufung auslöst, kann man Pflegegeld auch wieder verlieren.
berechnete Pflegestufe 1 und höher
Bezieht der/die Betroffene derzeit Pflegegeld
a) einer niedrigeren Stufe als berechnet: ein Antrag auf Zuerkennung oder auf Erhöhung der Pflegestufe wird sehr wahrscheinlich erfolgreich sein.
b) derselben Stufe wie berechnet: ein Antrag auf Erhöhung der Pflegestufe wird sehr wahrscheinlich abgelehnt werden.
c) einer höheren Stufe als berechnet: der/die Betroffene kann herabgestuft werden.
Nachdem Du die Pflegestufe kostenlos erfahren hast, kannst Du Details vom berechneten Pflegebedarf kaufen.
Schritt 2: PFLEGEBEDARF IM DETAIL – Stundenaufwand
wieviel PFLEGEBEDARF hat Dein Fall?
Daraus siehst Du wie weit die nächste Stufe entfernt ist. Vielleicht fehlen nur wenige Stunden auf die nächst höhere Stufe? Je näher aber der berechnete Gesamt-Pflegebedarf zur Pflegestufe darunter liegt, desto größer die Gefahr der Herabstufung bei der nächsten Begutachtung.
In beiden Fällen kann sich Beratung bezahlt machen.
PFLEGEBEDARF Details für Deinen Fall
Zum Preis von nur etwa zwei Rezeptgebühren kannst Du als PDF downloaden: Welche Fragen wird der/die Gutachter/in stellen und wieviel Pflegebedarf hat eine von Dir geklickte Antwort ausgelöst.
Vergleiche mit früheren Berechnungen zeigen Dir, wie sich die Situation verändert hat. Jetzt kannst Du in Ruhe überlegen, ob und wie man zu einem besseren Ergebnis gelangen kann. Dabei helfen die Inhalte des passenden e-Books.
Das e-Book mit dem Titel “so gibt es garantiert Pflegegeld der Stufe xy” zeigt, welche Art Pflegebedarf bzw. welche Kombination von Hilfen zu einer bestimmten Pflegestufe führen.
Für jede Pflegestufe gibt es ein eigenes e-Book.
Natürlich kannst Du die richtige Pflegestufe auch alleine finden. Aber anstatt lange tüfteln und dabei schon Pflegegeldzahlungen versäumen, oder wegen eines abgelehnten Antrags ein Jahr gesperrt bleiben, oder vielleicht sogar herunter gestuft zu werden, hol Dir lieber gleich Rat vom Experten.
Schritt 3: MIT BERATUNG rasch und sicher zum Pflegegeld der höchstmöglichen Pflegestufe
Die geklickten Antworten sind Basis für die Beratung.
Nach Analyse der Antworten und einigen Zusatzfragen kann ich einschätzen, welche Pflegestufe sehr wahrscheinlich zugestanden werden wird. Eine Untersuchung von Betroffenen ist dafür nicht notwendig. Ich kann auch sagen worauf es in Deinem Fall ankommt bzw. worauf GutachterInnen in Deinem Fall besonders achten werden.
Einmalig € 95,– für Beratung können Berechtigten über Jahre hinweg, jeden Monat einen 3-stelligen €-Betrag (mehr) an Pflegegeld bringen.
Wenn neben den Antworten auch andere Unterlagen zu prüfen sind.
(Bitte schau Dir Details der Beratungsleistungen an. Du findest sie auf der Ergebnisseite vor der Buchung als PDF!)
JEDER ENTSCHEIDET SELBST
Wie gut willst Du informiert sein, bevor Du einen Antrag stellst?
Hast Du (gute) Chancen auf (mehr) Pflegegeld?
Wird im Pflegegeldakt eine (weitere) Ablehnung + 1 jährige Sperrfrist vermerkt?
Oder gehst Du das Risiko der Herabstufung ein?
Dr. med. Wilhelm Margula