Pflegestufe 3 + 4

Ab Pflegestufe 3 liegt schon hoher Pflegebedarf vor, der insgesamt auch gut dokumentiert und gut begründet sein muss. Stufe 2 und 3 trennen 25 Stunden pro Monat und zwischen Stufe 3 und 4 liegen weitere 40 Stunden Pflegebedarf pro Monat. 
 
Pflegestufe 3 und 4 sind deshalb oft Voraussetzung für den Erhalt weiterer Sozial-Leistungen, oder für die Aufnahme in ein Pflegeheim.
 

Fakten zu Pflegestufe 3

Pflegegeld € 551.60 pro Monat
Pflegebedarf mehr als 120 Stunden pro Monat
Anspruch auf Förderung für 24-h-Hilfe (wenn auch andere Voraussetzungen erfüllt sind)
Anzahl knapp 19 % der ca. 502.300 Bezieher von Pflegegeld (Quelle: vol.at, Sozialministerium f. 7/2025)

Fakten zu Pflegestufe 4

Pflegegeld € 827,10 pro Monat
Pflegebedarf mehr als 160 Stunden pro Monat
Anspruch Angehörigenbonus von € 1.500,– pro Jahr für pflegende Angehörige
(ab 2023, s. zusätzliche Voraussetzungen)
Anzahl 14,45 % der ca. 502.300 Bezieher von Pflegegeld (Quelle: vol.at, Sozialministerium f. 7/2025)

Du hast als Ziel Pflegestufe 3 oder Pflegestufe 4 vor Augen.

Bist Du eher der Typ, der es zuerst lieber im Alleingang versucht?

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Beratung zahlt sich aus. Denn auch ab Pflegestufe 3 versäumt jeden Monat viel Geld, wer nicht rechtzeitig handelt. Pflegegeld wird NICHT rückwirkend ausgezahlt. Im Anschluss an die kostenlose Berechnung gleich Beratung buchen.

Erfolgsaussichten vor Antragstellung oder vor Klage:
1/2 stündige Beratung € 104,– (Mitglieder -5%)
1/1 stündige Beratung € 195,– (Mitglieder -5%)
1/1 stündige Unterstützung auf dem Weg zur Klage € 250,– (Mitglieder -5%)

Wird Pflegestufe 3 oder 4 angestrebt weil bei Anspruchsberechtigten eine Demenzerkrankung vorliegt, erfährst Du bei 1/1 stündiger Pflegegeldberatung, ob bzw. wie der Erschwerniszuschlag (45 Stunden Pflegebedarf pro Monat) zuerkannt werden kann. 45 h/Mo mehr Pflegebedarf können auch mehrere Pflegestufen höher bedeuten. Die Diagnose „Demenz“ alleine genügt aber nicht, um den Erschwerniszuschlag zu erhalten (vgl. das OGH Urteil).

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