Pflegestufen-Beratung

Wer weiß, dass sich Hilfe vom Fachmann auszahlt, bucht gleich Pflegegeldberatung, anstatt lange selbst herumprobieren. Beratung führt rasch zum Pflegegeld der höchstmöglichen Pflegestufe. (Preise für Beratung siehe hier.)

Pflegegeldberatung zu Deinem individuellen Fall

  • das sonst kostenpflichtige PDF der Berechnung bekommst Du jetzt gratis
  • Du hörst worauf es in Deinem Fall ankommt, das erspart Dir “Tüfteln” und Probieren
  • Beratung kostet weniger, als nur einen einzigen Monat nicht am Ziel der höchstmöglichen Pflegestufe zu sein
  • sagt Dir, ob widersprüchliche Antworten geklickt wurden – was die berechnete Pflegestufe verändern kann
  • ob bzw. wo es Potenzial für Verbesserungen gibt
  • wie man Antworten eindeutig macht (etwas “geht” manchmal, aber manchmal nicht)
  • gibt Dir Tipps, wie Du Dich bei der Begutachtung am Besten verhältst
  • rät Dir, wann und wie Du als Angehörige(r) von Demenzkranken den GutachterInnen die Realität des tatsächlichen Pflegeaufwandes schilderst (wichtig für Erschwerniszuschlag)
  • empfiehlt, welche Deine nächsten Schritte sein sollten (Antrag stellen? zuwarten? klagen?)

1/2 stündige Pflegegeldberatung
(aufgrund der Antworten Deiner Berechnung)

  • vor Antragstellung (erhalte Unterstützung bei Antragstellung; erfahre den besten Zeitpunkt für Einbringen des Antrags; vermeide Ablehnung, Herabstufung oder Verlust von Pflegegeld), oder
  • vor Begutachtung (Du weißt worauf es in Deinem Fall ankommt; Tipps für Verhalten von Pflegegeldwerber, von Pflegepersonen oder von Angehörigen während der Begutachtung) oder
  • nach Erhalt des Bescheides (in Deinem Fall: Klagen JA oder NEIN? ohne Details geprüft zu haben; Voraussetzung für einstündige Beratung vor Klage)

1 stündige Pflegegeldberatung
(wenn Unterlagen zu prüfen sind)

  • vor Antragstellung (z.B. Prüfen des letzten Bescheides)
  • vor Begutachtung (z.B. Durchsicht von medizinischen Befunden)
  • vor Klage (wenn ich bei vorausgegangener 1/2 stündiger Beratung einer Klage Erfolgschancen eingeräumt habe: Prüfen der im e-Book “Klage mit guten Chancen auf Erfolg” beschriebenen Unterlagen; Bekanntgabe welche Punkte die Klage enthalten sollte; oder ausführliche Erläuterung, warum ich von Klage abgeraten habe.)

Beratung während des gerichtlichen Pflegegeldverfahrens
(erst nach einstündiger Beratung möglich – nach Prüfung der Unterlagen wie vor Klage)

  • vor Gutachtenserörterung (Prüfen der Klagsschrift, Prüfen des vom Gericht beauftragten Gutachtens), Welche Unterlagen sollten bei Gericht noch vorgelegt werden? Welche Fragen soll man dem Gutachter stellen?

Jede Beratung beginnt mit einer kostenlosen Berechnung der Pflegestufe (s.o.: Rechner starten). Auch wenn Du zuvor den Rechner schon ein- oder mehrmals verwendet hast, und auch wenn Du sogar schon weiterführende Details gekauft hast, musst Du nochmals alle Fragen des Rechners beantworten bevor Du Beratung buchen kannst. Denn zu diesen Preisen kann ich komprimierte und fokussierte Beratung nur anbieten, wenn ich vorab relevante Antworten gezielt, eindeutig und verlässlich zur Verfügung habe. Die Beratung buchst Du dann auf der Ergebnisseite des Rechners.

Das sagen unsere Kunden

Frau R.-B. schreibt (nach ½stündiger, telefonischer Beratung)

Danke für die gute Beratung – ich habe die Pflegestufe 1 bewilligt bekommen! Das E-Book finde ich hilfreich – insbesondere der Hinweis auf die „no-goes“!

Frau Mag. S.B. schreibt nach online-Beratung am 9.11.21

Meine Mutter hat tatsächlich Pflegestufe 6 bekommen. Das ist ein Sprung um drei Stufen! Ohne Ihre wertvollen Hinweise hätte ich das nicht geschafft.

Jetzt kann Sie sich endlich die 24-h-Pflege leisten, die sie aufgrund ihrer Alzheimer Demenz dringend benötigt.

Ich bin unglaublich erleichtert und kann nur allen Interessierten empfehlen, vor dem Besuch eines Gutachters eine Beratung bei Ihnen in Anspruch zu nehmen.

Das Honorar für die Beratung zählt zu den besten Investitionen meines Lebens! Die Rendite ist eine höhere Lebensqualität für meine Mutter und die gesamte Familie.

Herr W.K. schreibt:

Toll gemacht, Großartiger Service!

Herr Dr. B. schreibt nach ½stündiger, telefonischer Beratung:

Herzlichen Dank für die fundierte Beratung und dafür, dass Sie mich ermutigt haben, den Antrag für meine Mutter auf Erhöhung der Pflegestufe umgehend auf den Weg zu bringen. So war es möglich, eine substantielle Erhöhung des Pflegebedarfs festzustellen, sodass meine Mutter jetzt Pflegestufe 2 bekommt. Zu Ihrem neuen e-Book möchte ich noch sagen, dass ich es sehr gut lesbar und übersichtlich strukturiert finde.

Frau N.E. schreibt nach online-Beratung am 14.3.22

Wir haben heute die Neueinstufung erhalten und meine Mutter bekommt jetzt Pflegestufe 6 (von 3 auf 6). Ohne Ihre Informationen und Tipps hätte ich das Gespräch nicht so leicht machen können. Es hat mir einfach die Sicht/Vorgehen des Gutachters näher gebracht.

Frau L.S. schreibt:

Gerne bezahle ich zwei Rezeptgebühren für die Option "Stunden per Antwort - als PDF-Download". Gemeinsam mit dem passenden E-Book hat man dann sehr wertvolle Information. Damit kann man schon im ersten Monat ein Vielfaches des dafür bezahlten Preises zurückbekommen.

Frau A.P. schreibt nach Beratung am 2.12.22 von 11:30 – 11:45

Vielen Dank für das Beratungsgespräch. Meine anfängliche Sorge, dass die Zeit nicht reicht, war völlig unbegründet. Durch die Konzentration auf wenige Punkte und Ihre klare gut verständliche Formulierung, blieb sogar noch Zeit für Fragen meinerseits.

Der Hinweis wenig zu reden war für mich sicher wichtig und hilfreich, da ich sonst zu viel erklärt und begründet, und damit den Eindruck der Rechtfertigung hervorgerufen hätte. Außerdem haben mir der Pflegegeldrechner und das Gespräch die Sicherheit gegeben, dass berechtigter Anspruch auf Erhöhung besteht, sodass ich mich nicht in der Rolle des Bittstellers gesehen habe, sondern wir einander auf Augenhöhe begegnet sind.

Das Gespräch mit dem Versicherungsarzt fand knapp vor Weihnachten statt, Die angestrebte Erhöhung wurde von ihm anerkannt und befürwortet, Mitte Jänner haben wir den Bescheid über die Erhöhung von Stufe 5 auf Stufe 6 bekommen.

Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen

Frau Mag. E.R. schreibt nach online-Beratung am 13.3.22

Nach einem negativen Bescheid für meinen Vater im letzten Jahr, haben wir Anfang diesen Jahres einen neuen Pflegegeldantrag gestellt, der nun mit dem wirklich informativen Telefonat mit Herrn Dr. Margula auch funktioniert hat. Mein Vater hat nun Stufe 2 bekommen. Durch die erhaltenen Infos war ich als Angehörige bei der Begutachtung sehr entspannt und habe dem Gutachter kurz und knapp Auskunft erteilt. Der Preis für das Telefonat mit Herrn Dr. Margula hat sich durch den Erhalt der Stufe 2 schon mehrfach wieder hereingespielt. Ich bin sehr dankbar, dass ich im Vorfeld im Internet auf den Pflegegeldrechner und Herrn Dr. Margula gestoßen bin.